3G für Innen- und Außenbereich

Aktuell (letztes Update 22. Februar 2022, derzeit bis zum 19. März 2022 gültig) gilt für den Vereinssport im Innen- und Außenbereich 3G:
Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene oder Getestete.

Keinen Nachweis benötigen:

  1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  2. Schüler und Schülerinnen zwischen 6. und 18. Geburtstag mit regelmäßigen Schultests


Folgende Tests sind zulässig:

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis vorzulegen

–        eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.

–        eines POC-Antigentests („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

–        oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde.

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

–        Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweis (genesene Personen) sind.

–        Kinder bis zum sechsten Geburtstag.

–        Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.

–        noch nicht eingeschulte Kinder.

Maskenpflicht für alle außen und innen,  nur bei der Sportausübung darf die Maske abgenommen werden.

Für den Spielbetrieb mit Zuschauern gilt folgendes:

Es gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich für die Zuschauer die 2G-Regelung.

Keinen Nachweis benötigen:

  1. Kinder bis zum 14. Geburtstag
  2. Schüler und Schülerinnen zwischen 14. und 18. Geburtstag mit regelmäßigen Schultests

Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Die Zuschauerbegrenzung für den Spielbetrieb  im Innenbereich bleibt bei 50 % Auslastung, max. 100 Personen, in der FLH.

Die Zuschauerbegrenzung für den Spielbetrieb im Außenbereich bleibt bei 50 % Auslastung, max. 250 Personen, am Kunstrasen.

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