Aktuell (letztes Update 22. Februar 2022, derzeit bis zum 19. März 2022 gültig) gilt für den Vereinssport im Innen- und Außenbereich 3G:
Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene oder Getestete.
Keinen Nachweis benötigen:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schüler und Schülerinnen zwischen 6. und 18. Geburtstag mit regelmäßigen Schultests
Folgende Tests sind zulässig:
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis vorzulegen
– eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
– eines POC-Antigentests („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
– oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde.
Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind
– Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweis (genesene Personen) sind.
– Kinder bis zum sechsten Geburtstag.
– Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.
– noch nicht eingeschulte Kinder.
Maskenpflicht für alle außen und innen, nur bei der Sportausübung darf die Maske abgenommen werden.
Für den Spielbetrieb mit Zuschauern gilt folgendes:
Es gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich für die Zuschauer die 2G-Regelung.
Keinen Nachweis benötigen:
- Kinder bis zum 14. Geburtstag
- Schüler und Schülerinnen zwischen 14. und 18. Geburtstag mit regelmäßigen Schultests
Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Die Zuschauerbegrenzung für den Spielbetrieb im Innenbereich bleibt bei 50 % Auslastung, max. 100 Personen, in der FLH.
Die Zuschauerbegrenzung für den Spielbetrieb im Außenbereich bleibt bei 50 % Auslastung, max. 250 Personen, am Kunstrasen.