Rund um die Mitgliedschaft

Probetraining

Gerne können Sie an einem kostenlosen Probetraining teilnehmen. Melden Sie sich dazu zu Beginn der Stunde beim Übungsleiter. Die Teilnahme ist vor Beginn der Mitgliedschaft auf eigene Gefahr.

Wir freuen uns auf Sie!

Sie möchten dem Verein beitreten?

Schön, dass Sie sich für den Verein entschieden haben. Hier finden Sie den Mitgliedsantrag, den Sie bitte ausfüllen und beim Übungsleiter / Trainer abgeben. Mit Programmen wie etwa dem Adobe Reader können Sie den Antrag im Wesentlichen (bis auf die Unterschrift) auch digital ausfüllen, was für uns wegen der besseren Lesbarkeit die bevorzugte Variante ist. Vergessen Sie bitte nicht die Unterschrift und kreuzen die Abteilung an.

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1.2. und 1.8. des Jahres fällig. Für Neueintritte wird neben den vorgenannten Einzugsterminen am 1.5. bzw. 1.11. anteilig der Mitgliedsbeitrag bis zum Halbjahresende berechnet und zusammen mit der Aufnahmegebühr eingezogen.

Bei Nichterteilen einer Einzugsermächtigung sind Sie laut Satzung verpflichtet, die fälligen Mitgliedsbeiträge unaufgefordert im Voraus als Bringschuld zu entrichten. Die Beiträge müssen bis spätestens einen Monat nach Beginn des Halbjahres eingegangen sein, andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Denken Sie bitte daran, Konto- und Adressen-Änderungen der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen. Retoure-Gebühren durch nicht mitgeteilte Kontoänderungen oder nicht gedeckte Konten werden zu Ihren Lasten berechnet.

Sie möchten die Abteilung wechseln oder einer weiteren Abteilung beitreten?

Dann füllen Sie bitte nochmals einen Aufnahmeantrag aus und tragen unterhalb der Ankreuzmöglichkeit für die Abteilung ein, in welcher Abteilung Sie bisher Mitglied waren und ob Sie die bisherige Abteilung wechseln möchten.

Sollten Sie in beiden Abteilungen Mitglied sein wollen, so geben Sie an, welche Abteilung die “erste” sein soll und welche die “zweite”. In der ersten Abteilung zahlen Sie den vollen, in der zweiten Abteilung einen ermäßigten Beitrag.

Kündigung und Fristen

Die Mitgliedschaft gilt mindestens für 6 Monate; sie kann nur schriftlich unter Einhaltung der vierwöchigen Kündigungsfrist zum 30.6. bzw. 31.12. des jeweiligen Jahres erfolgen. Senden Sie Ihre Kündigung formlos per Post oder per E-Mail an den Hauptverein. Sollten Sie eine Bestätigung wünschen, vermerken Sie dies bitte in Ihrem Schreiben.

Beiträge

  • Der Mitgliedsbeitrag setzt sich immer aus einem Grundbetrag und einem Abteilungsbetrag zusammen. Der Grundbetrag deckt die Verwaltungskosten, die Kosten für die Sportversicherung, den Beitrag zum Bayerischen Landessportverband sowie die Kosten für die Hallen- und Sportplatznutzung ab. Der abteilungsspezifische Betrag ist je nach Abteilung unterschiedlich. Eine Übersicht der Beiträge finden Sie hier.
  • Einen Familienrabatt gewähren wir auf Antrag ab dem vierten Mitglied der Familie. Für das vierte und weitere Mitglied/er wird ein ermäßigter Beitrag erhoben.
  • Mit einem Förderbeitrag können Sie eine Abteilung unterstützen, sofern Sie selbst nicht mehr aktiv am Sportleben teilnehmen können. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Abteilung.

Einzugsverfahren

Die Mitgliedsbeiträge werden satzungsgemäß im Voraus als Bringschuld des Mitglieds fällig. Die übliche Zahlungsweise ist der halbjährliche Lastschrifteinzug. Das auf dem Antrag angegebene Konto wird jeweils zum 1. Februar und 1. August mit dem Halbjahresbeitrag belastet. Außerdem ist der Einzug des Beitrags für neue Mitglieder zum 1. Mai bzw. 1. November bis zum Ende des Halbjahres möglich. Bitte denken Sie daran, dass Ihr Konto die erforderliche Deckung hat und teilen Sie uns Kontoänderungen rechtzeitig mit. Gebühren, die uns durch mögliche Retouren enstehen, müssen vom Mitglied getragen werden.

Selbstverständlich erlischt die Einzugsermächtigung mit der ordentlichen und fristgemäßen Kündigung.

Sollten Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, erwarten wir die Zahlung des Halbjahresbeitrages unaufgefordert jeweils zum 1. Februar und 1. August des Jahres. Andernfalls werden Bearbeitungsgebühren für die Rechnungsstellung (3,- EUR) und ggf. Mahngebühren (5,- EUR) fällig.

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